Versicherungsschaden
Für Versicherungsnehmer bietet die Merz + Wunsch Schadenmanagement GmbH sämtliche ingenieurtechnischen
Dienstleistungen an,
die für eine schnelle und effiziente Wiederherstellung beschädigter Gebäude notwendig sind. Wir übernehmen die
Kostenabrechnung mit der Versicherungsgesellschaft. Unsere Honorarkosten zählen in der Regel zu den Schadenskosten und werden
durch die Versicherungen erstattet, so dass für die Versicherungsnehmer keine Kosten entstehen.
Unser Service richtet sich an:
• Private Versicherungsnehmer
• Kommunale und öffentliche Versicherungsnehmer (Kommunen, Behörden, etc.)
• Gewerbliche Versicherungsnehmer
• Hausverwaltungen
Unsere Leistungen umfassen:
• Ermittlung und Dokumentation von Schadensursache und Schadensumfang: Durch Schadensbesichtigung vor Ort
ermitteln wir die Schadensursache und dokumentieren den Umfang des Schadens präzise, um eine fundierte Grundlage für die
weiteren Schritte zu schaffen.
• Einleitung schadensmindernder Sofortmaßnahmen: Bei Bedarf ergreifen wir sofortige Maßnahmen zur Schadensbegrenzung,
um weitere Folgeschäden zu vermeiden.
• Erarbeitung von Reparaturkonzepten: Wir entwickeln maßgeschneiderte Reparaturkonzepte, die auf die spezifischen Anforderungen
des Schadens
und mit den Versicherungen abgestimmt sind.
• Einholung und Prüfung von Reparaturangeboten:
Wir holen Kostenvoranschläge ein und prüfen die Angebote und Rechnungen.
• Koordination der Reparaturfirmen:
Wir koordinieren die Reparaturfirmen, um einen reibungslosen Ablauf und eine termingerechte Durchführung der Reparaturen sicherzustellen.
• Überwachung der Reparaturmaßnahmen und Durchführung von technischen Abnahmen:
Wir überwachen die Ausführung der Reparaturen und führen abschließende technische Abnahmen durch, um sicherzustellen,
dass alle Maßnahmen fachgerecht und zu Ihrer Zufriedenheit umgesetzt wurden.
• Koordination und Abstimmung aller Reparaturarbeiten mit der Versicherung:
Durch vorherige Abstimmungen aller Reparaturleistungen mit der Versicherung minimieren wir das Kostenrisiko für den Versicherungsnehmer.
|